Energieausweis

nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

 

Bei uns erhalten Sie den

Energieausweis auf Verbrauchswertbasis

(Wird auf der Basis der letzten drei Heizkostenabrechnung erstellt)

Energieausweis für Gebäude

 

Wer in Zukunft ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht sich

vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität

des Gebäudes zu überzeugen.

 

Daher muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder

bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energiepass vorlegen, sofern dieses

verlangt wird.

 

Dieser Energiepass enthält grundlegende Aussagen über die energetische

Qualität des Gebäudes und soll dabei helfen, die Höhe der zukünftigen

Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.