Energieausweis
nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
Bei uns erhalten Sie den
Energieausweis auf Verbrauchswertbasis
(Wird auf der Basis der letzten drei Heizkostenabrechnung erstellt)
Energieausweis für Gebäude
Wer in Zukunft ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht sich
vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität
des Gebäudes zu überzeugen.
Daher muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder
bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energiepass vorlegen, sofern dieses
verlangt wird.
Dieser Energiepass enthält grundlegende Aussagen über die energetische
Qualität des Gebäudes und soll dabei helfen, die Höhe der zukünftigen
Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.